1. Vertragsgegenstand – Geltungsbereich

 

1.1 ASH access solution holding GmbH (nachfolgend als „ASH“ bezeichnet) bietet Geschäftskunden (nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet) Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem virtuellen Büro an. ASH stellt eine Büro- und Postadresse zur Verfügung und nimmt Telefonate sowie Faxe entgegen. Auf besonderen Wunsch wird die Post täglich physisch und/oder per E-Mail nachgesendet. ASH bietet außerdem Konferenzräume und Arbeitsplätze zur zeitweisen Vermietung an.

 

1.2 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen der ASH mit ihren Kunden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen; diese werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, wenn sie nicht von ASH ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungen der ASH

 

Je nach Vereinbarung stellt ASH folgende Leistungen zur Verfügung:

 

2.1 Virtual Office mit Anmeldung einer Geschäftsadresse („c/o ASH“) am Sitz der ASH.

 

2.2 Telefon Plus mit Nutzung einer lokalen Telefonnummer (Vorwahl „030“), die von ASH vergeben wird. Während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag: 9:00 bis 18:00 Uhr) werden Telefonate persönlich und individuell durch unseren Sekretariats-Service in Ihrem Namen und nach Ihren Vorgaben angenommen. Dem Kunden steht außerdem eine Faxleitung zur Verfügung.

Telefonkonferenz: Die ASH bietet dem Kunden den Aufbau einer Telefonkonferenz (gegen ein zusätzliches Entgelt) mit insgesamt bis zu 4 Teilnehmern innerhalb Deutschlands ohne zusätzlich anfallende Verbindungsgebühren. Die Dauer der Telefonkonferenz darf maximal eine Stunde betragen, bei Überschreitung der vereinbarten Dauer ist ein zusätzliches Entgelt (die Gebühr für jede weitere angefangene Stunde entspricht der Gebühr für die erste Stunde) zu bezahlen.

Die Nutzung dieser Optionen zu einem gewerblichen Zweck ist hierbei ausgeschlossen. Ausschließlich die Kundenkommunikation darf hierüber geführt werden.

 

2.3 Post Standard mit Entgegennahme von Briefen und Postsendungen für den Kunden an der Geschäftsadresse der ASH. Dem Kunden steht die Adresse für Geschäftskorrespondenz zur Verfügung. Diese Geschäftskorrespondenz wird von ASH entgegengenommen und bis zur Abholung verwahrt. Der Kunde ist verpflichtet, mindestens alle 14 Kalendertage, seine entgegengenommene und verwahrte Post bei der ASH abzuholen.

Holt der Kunde seine entgegengenommene und verwahrte Post nicht nach 14 Tagen bei der ASH ab, wird dem Kunden eine zusätzliche Gebühr (entspricht der vereinbarten monatlichen Grundgebühr) je 14 Kalendertage für die Verwahrung berechnet.

Der Kunde kann nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung eine individuelle Postnachsendung („Post Plus Versand“) und/oder einen Post-Scan bei der ASH buchen („Post Plus Scan“).

Im Falle der Option Post Plus Versand wird die eingehende Briefpost von der ASH alle 14 Kalendertage an den Kunden versendet, bei der Option Post Plus Versand Express wird die eingehende Briefpost von der ASH einmal in der Woche an den Kunden versendet.

Im Falle der Option „Post Plus Scan“ wird die eingehende Post von einem Mitarbeiter der ASH täglich geöffnet, gescannt und dem Kunden anschließend per E-Mail übersendet.

Die geöffnete Post wird bis zur Abholung des Kunden verwahrt (ohne weitere Gebühr bis 14 Kalendertage). ASH nimmt keine Postsendungen mit einem Gewicht von über 5 kg, mit Abmessungen von mehr als 49 cm, mit einem Volumen von mehr als 0,04 Kubikmetern an. Gleiches gilt für Pakete mit gefährlichen, lebendigen oder verderblichen Waren. In diesen Fällen ist ASH berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern. Größere oder schwerere Sendungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung angenommen.

 

2.4 Konferenzraumnutzung – Gegen zusätzliches Entgelt auf Stunden­basis wird dem Kunden ein Konferenzraum an der Geschäfts­­adresse der ASH zur Verfügung gestellt. Der Konferenzraum kann per E-Mail an post@access-solution-holding.com reserviert werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung arrangiert ASH auch die Nutzung von Räumlichkeiten oder Einrichtungen außerhalb des Sitzes der ASH.

 

2.5 ASH bietet je nach Verfügbarkeit zusätzlich nutzungsabhängige Leistungen nach Vereinbarung und entsprechender Serviceanfrage des Kunden an. ASH wird versuchen, derartige Serviceanfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und die vom Kunden gewünschten zusätzlichen Leistungen bereitzustellen. Die ASH ist berechtigt, für eine nutzungsabhängige Leistung ein zusätzliches Entgelt gemäß den üblichen ASH-Tarifen basierend auf Zeitaufwand und Stundensatz zu berechnen. Dies wird zwischen ASH und dem Kunden zum Zeitpunkt einer solchen Serviceanfrage gesondert vereinbart.

3. Hausordnung

 

Fester Bestandteil des geschlossenen Vertrags ist die Hausordnung von ASH. Der Kunde verpflichtet sich, die Regelungen der Hausordnung während der gesamten Vertragsdauer einzuhalten.

4. Weitere Pflichten des Kunden

 

4.1 Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von ASH als sorgfältiger Kaufmann zu handeln, keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen und die jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften bei der Führung seiner Geschäftstätigkeit (z.B. berufs-/standesrechtliche Vorschriften, straf- oder steuerrechtliche Normen etc.) zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich außerdem dazu, die Leistungen der ASH in der vertraglich vereinbarten Weise in Anspruch zu nehmen und Handlungen zu unterlassen, die den Büroablauf der ASH beeinträchtigen könnten. Dem Kunden ist bekannt, dass die rechtskonforme Nutzung der Leistungen in dem oben beschriebenen Sinne wesentlicher Bestandteil der Erfüllung des Vertrags ist. Jeder schuldhafte Verstoß gegen diese Verpflichtungen stellt insoweit eine wesentliche Vertragsverletzung dar, der die ASH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grunde berechtigt. Etwaige Schadensersatzansprüche durch die ASH bleiben hiervon unberührt.

 

4.2 Dem Kunden ist es während der Vertragsdauer im Gebiet des Landes Berlin untersagt, Geschäfte zu tätigen, die in direkter Konkurrenz zu den Dienstleistungen von ASH stehen (vgl. Ziff. 2.1 bis 2.4).

 

4.3 Der Kunde teilt ASH vor Abschluss des Vertrags den Geschäfts­gegenstand seines Unternehmens mit.

 

4.4 Soweit der Kunde entsprechende Leistungen von ASH gebucht hat, darf er die Adresse der ASH als seine Geschäftsadresse nutzen. Hierbei ist stets der vollständige Firmenname, ggf. mit vollständigem Rechtsformzusatz, anzugeben. Der Kunde darf die Adresse von ASH nicht als die Adresse seines eingetragenen Sitzes nutzen, sofern dies gesetzlich unzulässig ist. Jede weitere über die Nutzung als Geschäfts- oder Sitzadresse hinausgehende Nutzung der Adresse von ASH ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung von ASH untersagt.

 

4.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er seine bei der ASH hinterlegte Adresse und Kontaktdaten (einschließlich E-Mail-Adresse) jederzeit aktualisiert, sobald sich Änderungen ergeben. Entsprechende Änderungen teilt der Kunde ASH unverzüglich mit. Gleiches gilt im Falle von Fusionen oder sonstiger Änderungen im Bestand des Kunden als Gesellschaft bzw. juristische Person.

5. Entgelte, Kosten, Kaution, Fälligkeit

 

5.1 Für die Nutzung der Leistungen von ASH gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Entgelte. Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Entgelten nicht enthalten sind etwaige Gebühren/Steuern (vgl. Ziffer 5.2) und die einmalige Anmeldegebühr (vgl. Ziffer 5.4), die vom Kunden zusätzlich zu tragen sind.

 

5.2 Sollten Nachnahme-, Steuer- oder Zollforderungen anfallen, sichert der Kunde zu, diese umgehend zu zahlen. Dies umfasst auch etwaig anfallende Bruttoumsatz-, Miet- oder Belegungssteuern, etwa im Zusammenhang mit der Raummiete. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist ASH nicht verpflichtet, für derartige Gebühren, Steuern oder sonstige Forderungen in Vorleistung zu gehen. Dem Kunden ist bekannt, dass dies z.B. bei Nachnahmesendungen dazu führen kann, dass ASH eine solche Sendung nicht annimmt.

 

5.3 Bei Abschluss des Vertrags hinterlegt der Kunde eine Kaution in Höhe des dreifachen Monats-Nettoentgelts, das für die vereinbarte Dienstleistung anfällt, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kaution wird von ASH während der Vertragsdauer zinslos verwahrt und dient als Sicherheit für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Kaution oder ein nach etwaigem Abzug ausstehender Beträge/Kosten verbleibender Restbetrag wird nach Vertragsbeendigung umgehend an den Kunden zurückgezahlt. ASH kann nachträglich eine Erhöhung der Kaution verlangen, soweit die ausstehenden Entgelte/Forderungen die bereits hinterlegte Kaution übersteigen oder Entgelte trotz Fälligkeit nicht an die ASH bezahlt wurden.

 

5.4 Bei Vertragsschluss fällt einmalig eine Anmeldegebühr an. Die Höhe der Gebühr ist der aktuell gültigen Preisliste von ASH zu entnehmen.

 

5.5 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, versendet ASH alle Rechnungen elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

 

5.6 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die monatlichen Entgelte im Voraus zu leisten und nach Zugang der Rechnung zum jeweils ersten Werktag des Monats zur Zahlung fällig. Im Übrigen werden Rechnungen 5 Tage nach deren Zugang beim Kunden zur Zahlung fällig. Für den Zahlungszeitpunkt ist der Geldeingang bzw. die Wertstellung der Zahlung auf dem Konto von ASH maßgeblich. Haben die Parteien für bestimmte Leistungen einen Tagestarif vereinbart, setzt sich der monatliche Beitrag aus 30 Tagestarifen zusammen. Werden die entsprechenden Leistungen für einen Zeitraum von weniger als einem Monat in Anspruch genommen, werden die Entgelte nach der Anzahl der Tage berechnet.

 

5.7 Soweit verbrauchsabhängige Leistungen vereinbart sind, werden diese dem Kunden entsprechend dem jeweiligen Verbrauch und den jeweils gültigen Preisen zzgl. Umsatzsteuer monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt.

 

5.8 Sollte der Kunde die Entgelte nicht zum Fälligkeitszeitpunkt zahlen, erhebt ASH Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der ASH kein oder ein geringerer als der vorgenannte Verzugsschaden entstanden ist. ASH bleibt es vorbehalten, weiteren oder weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.

6. Zurückbehaltungsrechte

 

ASH behält sich das Recht vor, ihre Leistungen zurückzubehalten (z.B. Verweigerung des Zugangs zu den Räumlichkeiten), wenn der Kunde bei Fälligkeit seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht wegen fehlerhafter Rechnungsposten oder Mängeln der Leistungen ausschließlich dann zu, wenn der Kunde die Fehler oder Mängel ausreichend schriftlich dargelegt hat und ASH die Fehler- oder Mangelhaftigkeit der Leistung anerkennt oder ein Gericht eine rechtlich verbindliche Entscheidung zu der Fehler- oder Mangelhaftigkeit getroffen hat.

7. Vertragsdauer, Kündigung

 

7.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und ASH wird für den vereinbarten Zeitraum von 12 Monaten fest geschlossen. Er verlängert sich mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit anschließend automatisch jeweils um die Dauer von weiteren 12 Monaten, falls nicht eine Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.

 

7.2 Von Ziffer 7.1 unberührt bleibt die Möglichkeit der Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Für ASH liegt ein wichtiger Grund zur Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Kunde insolvent wird oder in Zahlungsschwierigkeiten befindlich ist (hierfür sind z.B. erfolglose Vollstreckungsversuche, Ausbleiben von Zahlungen gegenüber mehreren Gläubigern, etc. maßgeblich), in Liquidation befindlich ist, gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (vgl. z.B. Ziffer 4.1), wiederholt seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Fälligkeit nicht nachkommt, schuldhaft wiederholt gegen Verpflichtungen aus diesen AGB oder der Hausordnung verstößt.

ASH ist auch in Fällen zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn die ASH aus Gründen, die sie nicht zu verantworten hat, die Leistungen nicht mehr an dem vereinbarten Büro-Standort erbringen kann und der Kunde eine von ASH angebotene vergleichbare und geeignete Standortalternative ablehnt.

 

7.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung hat der Kunde unverzüglich bei der ASH verwahrte Post abzuholen und ggf. benutzte Räume freizugeben. Der Kunde verpflichtet sich, die ASH-Adresse nach Vertragsbeendigung nicht mehr zu verwenden. Sollte der Kunde den vorgenannten Pflichten nach der Kündigung trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Wochen nachkommen, ist ASH berechtigt, die Post und Gegenstände des Kunden auf dessen Kosten einzulagern oder zu vernichten. Der Kunde gestattet und bevollmächtigt ASH außerdem, alle erforderlichen weiteren Maßnahmen zu ergreifen, um eine fortgesetzte Adressnutzung zu unterbinden. Die hierbei entstehenden erforderlichen Auslagen und Kosten werden dem Kunden berechnet. Weitergehende Schadens­ersatzansprüche bleiben ASH vorbehalten.

8. Abtretung der Vertragsansprüche
ASH ist berechtigt, den Vertrag mit den Kunden oder einzelne Ansprüche hieraus an Dritte abzutreten.

9. Vertraulichkeit

 

Beide Parteien sind verpflichtet, über die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere über die Geschäftsabläufe, Telefongespräche, Inhalte von Schreiben, etc. Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien vereinbaren außerdem, die Bedingungen dieses Vertrags vertraulich zu behandeln. Weder ASH noch der Kunde dürfen sie ohne die schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei preisgeben, sofern sie nicht dazu per Gesetz verpflichtet sind oder von einer Behörde hierzu rechtmäßig aufgefordert werden. Diese Verpflichtung gilt über das Ende dieses Vertrags hinaus.

10. Haftungsausschluss

 

10.1 ASH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit des Leistungsgegenstands sind, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so genannte „Kardinalpflichten“) beruhen, die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist.

 

10.2 Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 

10.3 Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht und nicht Leib, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung von Leistungen wie der jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen typischerweise und vorhersehbarerweise gerechnet werden muss.

 

10.4 Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – sowohl gegenüber ASH wie auch gegenüber deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.

 

10.5 Resultieren Schäden des Nutzers aus dem Verlust von Daten, haftet ASH hierfür nicht, soweit die Schäden durch eine regelmäßige, vollständige und dem Wert der Daten angemessen häufige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wären.

11. Schlussbestimmungen

 

11.1 Sämtliche vertragsrelevanten Mitteilungen des Kunden müssen schriftlich (per Einschreiben) an die Geschäftsadresse der ASH erfolgen.

 

11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen und europäischen internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

 

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen bzw. fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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